Selbstauskunft

Bitte reichen Sie zum Abschluss eines Mietvertrages den Bogen »Selbstauskunft« ausgefüllt und unterschrieben bei uns ein, gern auch in digitaler Form per E-Mail.

Als Anlage ist eine beidseitige Kopie des Personalausweises der im Bogen angegebenen Person(en) einzureichen, die als Mietvertragspartner vorgesehen sind. Auch dies nehmen wir gern als JPG-Datei (möglichst farbig) an. Bitte senden Sie uns diese Unterlagen nicht per Fax.

Als Nachweise für die in der Selbstauskunft angegebenen Einkommensverhältnisse benötigen wir drei Gehaltsnachweise (bzw. Bescheid des Rententrägers, ARGE, etc.). Liegt hier ein Bezug von Leistungen der ARGE oder ähnlichem vor, können wir den Vertrag nur abschließen, wenn eine Abtretung der von der ARGE eingehenden Zahlungen vorliegt. Den Vordruck hierzu finden Sie unter Abtretungserklärung ARGE.

Für einige Eigentümer oder Hausverwaltungen benötigen wir einen Schufa-Auszug, diese darf maximal 4 Wochen alt sein. Sie erhalten diesen Auszug direkt bei der Schufa unter www.schufa.de,
⇒ Ich bin…Verbraucher, ⇒ Ich möchte…Auskunft.
Da die Schufa-Auskunft mehrere Arbeitstage braucht, bis sie Ihnen vorliegt, kann sie später zusammen mit dem unterschriebenen Mietvertrag eingereicht werden. Die vermieterseitige Unterschrift wird jedoch erst geleistet, wenn dieses Dokument im Original vorliegt.

Selbstauskunft.pdf (1,25 MB)